TI-Anschlusspflicht 2025
TI-Anschlusspflicht 2025: Was Pflegedienste und Pflegeheime jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Juli 2025 sind alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein. Was auf den ersten Blick nach einer weiteren bürokratischen Hürde klingt, ist in Wahrheit der Einstieg in eine digitale Zukunft, die den Pflegealltag spürbar erleichtern kann – vorausgesetzt, die Umsetzung gelingt rechtzeitig und fachgerecht. Dieser Artikel erklärt, was die TI-Anschlusspflicht konkret bedeutet, welche Fristen gelten, welche Technik benötigt wird und wie Pflegedienstleitungen und Heimleitungen jetzt handeln sollten.
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur ist das geschlossene, hochsichere Datennetz des deutschen Gesundheitswesens. Betrieben von der gematik GmbH – einer Gesellschaft des Bundesministeriums für Gesundheit und der Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens – vernetzt die TI Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und nun auch Pflegeeinrichtungen. Über die TI werden Patientendaten verschlüsselt und datenschutzkonform ausgetauscht – sicherer als per Fax, unverschlüsselter E-Mail oder Messenger.
Die TI ist kein Selbstzweck: Sie ist die technische Grundlage für zentrale digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, den elektronischen Medikationsplan (eMP) und den sicheren Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
Quelle: gematik – Telematikinfrastruktur
Die gesetzliche Grundlage: §106b SGB XI und das DVPMG
Die verpflichtende TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen wurde mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) vom 9. Juni 2021 beschlossen. Das Gesetz ergänzte das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) um §125a und schuf die rechtliche Grundlage für den schrittweisen Anschluss der Pflege an die TI.
Ursprünglich sollte die Anschlusspflicht bereits zum 1. Januar 2024 greifen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), verabschiedet im Mai 2023, verschob die Frist auf den 1. Juli 2025 – um den Einrichtungen mehr Zeit für die technische und organisatorische Umsetzung zu geben.
§106b SGB XI regelt zudem die Finanzierung: Pflegeeinrichtungen erhalten zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten eine monatliche TI-Pauschale von den Krankenkassen. Die Details sind in einer Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband festgelegt.
Quellen: §106b SGB XI auf dejure.org | Draco.de – Anbindung der Pflege an die TI
Wer ist betroffen?
Die TI-Anschlusspflicht gilt für alle nach §72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen – das umfasst:
- Ambulante Pflegedienste
- Stationäre Pflegeheime
- Tagespflegen
- Außerklinische Intensivpflegedienste
Nicht betroffen sind hingegen Hebammen, Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer – für sie bleibt der TI-Anschluss freiwillig. Auch Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI fallen nicht unter die Pflicht.
Quelle: Dexter Health – TI in der Pflege
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
| Stichtag | Regelung |
|---|---|
| 1. Juli 2025 | TI-Anbindung verpflichtend für alle Pflegeeinrichtungen |
| 2025/2026 | Elektronische Verordnung (eVO) für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege wird möglich |
| 1. Juli 2026 | eVO für häusliche Krankenpflege und Intensivpflege wird verpflichtend |
| 1. Dezember 2026 | Abrechnung von Pflegeleistungen ausschließlich über KIM – papierbasierte Abrechnungen werden nicht mehr akzeptiert |
Quelle: Dexter Health – Fristenübersicht | DMRZ – TI in der Pflege
Die elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out für alle
Parallel zur TI-Anschlusspflicht wurde die „ePA für alle“ eingeführt. Seit dem 29. April 2025 läuft der bundesweite Rollout: Die Krankenkassen legen für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte an – es sei denn, der Versicherte widerspricht aktiv (Opt-out-Prinzip).
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet das: Sie erhalten über die TI Lesezugriff auf die Gesundheitsdaten ihrer Pflegebedürftigen – sofern diese den Zugriff nicht eingeschränkt haben. Pflegekräfte können zudem eigene Dokumentationen in der ePA hinterlegen, etwa Pflegeberichte, Vitalwerte oder Beobachtungen. Der Zugriff erfolgt über das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und gilt standardmäßig für 90 Tage.
Die ePA ist mit der elektronischen Medikationsliste (eML) verknüpft, die bei digitalen Rezepten automatisch aktualisiert wird. Das reduziert Medikationsfehler und schafft einen vollständigen Überblick über die Arzneimitteltherapie der Pflegebedürftigen.
Quelle: gematik – ePA für alle | ePA-Fakten – Opt-out erklärt
Welche Technik braucht meine Einrichtung?
Für den TI-Anschluss benötigen Pflegeeinrichtungen folgende Komponenten:
- SMC-B-Karte (Institutionskarte): Identifiziert Ihre Einrichtung gegenüber der TI. Beantragung über den elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR).
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): Für qualifizierte elektronische Signaturen und Zugriffsberechtigungen autorisierter Pflegefachkräfte.
- Konnektor oder TI-Gateway: Stellt die sichere VPN-Verbindung zur TI her. Klassische Konnektoren stehen lokal in der Einrichtung, TI-Gateways laufen zentral im Rechenzentrum – letztere sind wartungsärmer und standortunabhängig.
- E-Health-Kartenterminal: Zum Einlesen der eGK der Pflegebedürftigen (z. B. Cherry ST-1506).
- VPN-Zugang: Verschlüsselte Verbindung zur TI.
- TI-kompatible Pflegesoftware: Muss ePA, KIM, eMP und E-Rezept unterstützen.
Wichtig: Ab 2026 ist der ECC-Verschlüsselungsstandard verpflichtend. Ältere Konnektoren und Karten, die diesen Standard nicht unterstützen, müssen rechtzeitig ausgetauscht werden.
Quelle: Dexter Health – Notwendige Komponenten | gematik – Checkliste Pflegeeinrichtung (PDF)
Die TI-Pauschale: So wird die Anbindung finanziert
Die gute Nachricht: Die Kosten für den TI-Anschluss bleiben nicht an Ihrer Einrichtung hängen. Nach §106b SGB XI erhalten alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen eine monatliche TI-Pauschale von den Krankenkassen. Die aktuelle Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband (gültig seit April 2024, rückwirkend zum 1. Dezember 2023) sieht folgende Beträge vor:
- Grundpauschale: 192,80 € pro Monat
- Zuschlagspauschalen: Bis zu 14,40 € zusätzlich (maximal 207,20 € monatlich)
Voraussetzung für die Auszahlung: Die Einrichtung muss im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes registriert sein und die funktionsfähige TI-Ausstattung per Eigenerklärung nachweisen. Werden nicht alle verpflichtenden Anwendungen (ePA, KIM, eMP, E-Rezept) unterstützt, wird die Pauschale um 50 % gekürzt – fehlen mehrere, entfällt sie komplett.
Achtung: Einrichtungen, die bereits eine Erstattung nach der alten Finanzierungsvereinbarung erhalten haben, bekommen für 30 Monate ab Erstausstattung nur die halbe TI-Pauschale.
Quellen: GKV-Spitzenverband – TI-Finanzierungsvereinbarung (PDF) | Der Paritätische – TI-Finanzierungsvereinbarung | Taylor Wessing – Finanzierungsvereinbarung
KIM: Das Ende der Papierabrechnung
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Anders als herkömmliche E-Mails ist KIM Ende-zu-Ende-verschlüsselt und erfüllt alle Datenschutzanforderungen des Gesundheitswesens. Pflegeeinrichtungen können über KIM Arztberichte, Befunde, Röntgenbilder und Verordnungen empfangen sowie Pflegedokumentationen und Vitalwerte versenden.
Der entscheidende Stichtag: Ab dem 1. Dezember 2026 dürfen Abrechnungsdaten für Pflegeleistungen ausschließlich über KIM übermittelt werden. Papierbasierte Abrechnungen werden dann nicht mehr akzeptiert. Die gematik stellt dazu klar:
„Ab dem 01.12.26 ist der Versand für die Abrechnung ausschließlich über KIM möglich.“
– gematik
Quelle: Dexter Health – KIM-Abrechnungspflicht
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die gematik selbst verhängt derzeit keine unmittelbaren Sanktionen bei fehlender TI-Anbindung. Dennoch sind die Konsequenzen gravierend:
- Keine Abrechnung: Ohne TI-Anbindung können Sie ab Dezember 2026 keine Pflegeleistungen mehr abrechnen – die KIM-Pflicht macht die TI zwingend erforderlich.
- Keine TI-Pauschale: Ohne nachgewiesenen TI-Anschluss entfällt die monatliche Erstattung von bis zu 207,20 €.
- Ausschluss von digitalen Prozessen: Kein Zugriff auf die ePA, keine elektronischen Verordnungen, keine sichere Kommunikation mit Ärzten und Krankenhäusern.
- Wettbewerbsnachteil: Einrichtungen ohne TI-Anbindung wirken auf Kostenträger, Ärzte und Pflegebedürftige zunehmend rückständig.
Die Beantragungsquote für die SMC-B-Karte lag Anfang 2026 in den meisten Bundesländern bei lediglich 50–60 %. Das zeigt: Viele Einrichtungen sind noch nicht ausreichend vorbereitet. Wer jetzt handelt, verschafft sich einen klaren Vorsprung.
Quelle: Dexter Health – Beantragungsquote SMC-B
8 Schritte zur erfolgreichen TI-Anbindung
- Pflegefachkraft mit eHBA benennen: Mindestens eine verantwortliche Pflegefachkraft benötigt einen elektronischen Heilberufsausweis für digitale Signaturen.
- eHBA und SMC-B beantragen: Über den elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Verwaltungsgebühr: je 40 €.
- Internetverbindung prüfen und Konnektor/TI-Gateway auswählen: Entscheiden Sie, ob Sie einen lokalen Konnektor oder ein cloudbasiertes TI-Gateway einsetzen möchten.
- E-Health-Kartenterminal und VPN-Zugang beschaffen: Zum Einlesen der eGK Ihrer Pflegebedürftigen.
- KIM-Anbieter beauftragen und KIM-Adresse einrichten: Für die sichere Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern und Kostenträgern.
- Pflegesoftware auf TI-Kompatibilität aktualisieren: Ihre Software muss ePA, KIM, eMP und E-Rezept unterstützen.
- ECC-Verschlüsselungsstandard sicherstellen: Ab 2026 verpflichtend – prüfen Sie, ob Ihre Komponenten den Standard unterstützen.
- Nachweis der Inbetriebnahme einreichen: Im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes – Voraussetzung für die TI-Pauschale.
Quelle: Dexter Health – Compliance-Checkliste | gematik – Checkliste Pflegeeinrichtung (PDF)
TI-Gateway vs. klassischer Konnektor: Was ist die bessere Wahl?
Viele Einrichtungen stehen vor der Frage: lokaler Konnektor oder cloudbasiertes TI-Gateway? Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile:
| Merkmal | Klassischer Konnektor | TI-Gateway |
|---|---|---|
| Standort | Lokal in der Einrichtung | Zentral im Rechenzentrum |
| Hardware | Physisches Gerät nötig | Keine lokale Hardware |
| Mobilität | Stationär | Standortunabhängig, auch mobil nutzbar |
| Wartung | Eigenverantwortung | Durch Anbieter |
| Sicherheitskonzept | Geschlossenes VPN | Zero-Trust-Architektur (TI 2.0) |
Für ambulante Pflegedienste mit mehreren Standorten oder mobiler Pflege ist das TI-Gateway oft die praktikablere Lösung, da es standortunabhängig genutzt werden kann und keine lokale Hardware-Wartung erfordert.
Quelle: Dexter Health – TI-Gateway vs. Konnektor
Datenschutz und Sicherheit: Das Fundament der TI
Die TI ist ein geschlossenes Netzwerk (VPN), das vom öffentlichen Internet getrennt ist. Alle Daten werden nach den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschlüsselt und regelmäßig geprüft. Der Zugangsschutz erfolgt über:
- Nutzerindividuelle Verschlüsselung
- Heilberufs- und Institutionsausweise (eHBA, SMC-B) als kryptografische Schlüssel
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle
Die Verantwortung für den Datenschutz ist geteilt: Die gematik sichert die Verbindung zwischen den Konnektoren, die Pflegeeinrichtung ist für den Datenschutz im eigenen Netzwerk verantwortlich (Firewalls, starke Passwörter, Zugriffsbeschränkungen). Kontrolliert wird dies durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das BSI.
Quelle: DMRZ – Datenschutz & Sicherheit der TI
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Die TI-Anschlusspflicht ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern eine Chance für die Professionalisierung Ihrer Pflegeeinrichtung. Der Zugriff auf die ePA, die sichere KIM-Kommunikation und die digitale Abrechnung machen Ihren Pflegealltag effizienter, sicherer und zukunftsfest. Die monatliche TI-Pauschale deckt zudem einen erheblichen Teil der laufenden Kosten ab.
Die entscheidenden Schritte – SMC-B-Beantragung, Auswahl des Konnektors, Software-Update – brauchen Vorlauf. Warten Sie nicht, bis die KIM-Abrechnungspflicht im Dezember 2026 akut wird. Je früher Sie den TI-Anschluss umsetzen, desto reibungsloser gelingt die Umstellung – und desto eher profitieren Sie von den digitalen Anwendungen.
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