SMC-B-Karte — 33% Abdeckung
Nur 33 % haben die SMC-B-Karte – droht Ihrer Einrichtung eine Strafe?
Bis März 2025 hatten lediglich rund 12.000 Pflegeeinrichtungen – das sind etwa 33 Prozent – eine SMC-B-Karte beantragt. Die gesetzliche Frist zur TI-Anbindung ist am 1. Juli 2025 abgelaufen. Für die verbleibenden zwei Drittel der Einrichtungen bedeutet das: höchster Handlungsbedarf. Ohne SMC-B-Karte kein Zugang zur Telematikinfrastruktur, keine elektronische Patientenakte, keine KIM-Kommunikation – und ab Dezember 2026 keine Abrechnung mehr. Dieser Artikel erklärt, was die SMC-B-Karte ist, warum die Beantragungsquote so niedrig ist und wie Ihre Einrichtung jetzt schnell handeln kann.
Was ist die SMC-B-Karte – und warum ist sie unverzichtbar?
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist der elektronische Institutionsausweis für das deutsche Gesundheitswesen. Sie ist das kryptografische Schlüsselelement, mit dem sich Ihre Pflegeeinrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) authentifiziert. Vereinfacht gesagt: Ohne SMC-B-Karte kommt Ihre Einrichtung nicht in die TI hinein.
Die SMC-B wird von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern wie der D-Trust GmbH (ein Unternehmen der Bundesdruckerei) oder medisign ausgegeben. Sie ist fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Für Pflegeeinrichtungen gibt es die spezielle Variante SMC-B-Pflege, die über den elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt wird.
Die SMC-B ist nicht zu verwechseln mit dem eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), den einzelne Pflegefachkräfte für qualifizierte elektronische Signaturen benötigen. Beide Karten sind für den vollständigen TI-Betrieb erforderlich – die SMC-B für die Einrichtung, der eHBA für die handelnden Personen.
Quellen: D-Trust – SMC-B | CareCloud – TI in der Pflege
Die ernüchternde Realität: Nur 33 % haben beantragt
Eine gemeinsame Umfrage des bvitg e. V. und der opta data Gruppe (unterstützt von BAGfW, bad e. V., DBfK und DPR) mit 306 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen zeigte im Frühjahr 2025 ein alarmierendes Bild:
- Nur 33 % der Einrichtungen hatten eine SMC-B-Karte beantragt – das entspricht rund 12.000 von 36.000 Pflegeeinrichtungen bundesweit.
- Die Ausgabe der beantragten Karten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
- Lediglich rund 2.000 KIM-Adressen waren vergeben – ein Bruchteil des Bedarfs.
- 92 % der Einrichtungen waren zwar über die TI-Pflicht informiert, aber die praktische Umsetzung hinkte massiv hinterher.
Vier Monate vor dem Stichtag 1. Juli 2025 mussten also noch etwa 27.000 Einrichtungen eine SMC-B-Karte beantragen und mehr als 34.000 Einrichtungen an den KIM-Fachdienst angebunden werden. Die Einschätzung von Wolfgang Voßkamp (bad e. V.) fiel entsprechend deutlich aus:
„Die Wahrscheinlichkeit, dass bis zum 1. Juli 2025 alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen sein werden, ist illusorisch.“
– Wolfgang Voßkamp, bad e. V.
Quellen: Zeitschrift Pflegewissenschaft – Umfrageergebnisse | bvitg – Pressemitteilung
Warum ist die Beantragungsquote so niedrig?
Die Umfrage des bvitg förderte mehrere zentrale Hürden zutage, die den schleppenden Fortschritt erklären:
- Fehlende Schulungen und Anleitungen: 80 % der befragten Einrichtungen (200 von 251) nannten mangelnde Schulungs- und Serviceangebote als zentrale Herausforderung.
- Misstrauen in die Zuverlässigkeit: Bisher wurde kein einziger TI-Fachdienst fristgerecht umgesetzt. Viele Einrichtungen trauen sich nicht, in Technik zu investieren, deren Einführungstermine immer wieder verschoben werden.
- Komplexität des Antragsprozesses: Die Beantragung über den eGBR erfordert mehrere Schritte, Identitätsnachweise und technisches Verständnis – eine Hürde für Einrichtungen ohne eigene IT-Abteilung.
- Fehlende praktische Unterstützung: Informationskampagnen haben sensibilisiert, aber die konkrete Umsetzung vor Ort bleibt für viele Einrichtungen eine kaum zu bewältigende Aufgabe.
Melanie Wendling, Geschäftsführerin des bvitg, brachte es auf den Punkt:
„Die Umfrage hat unseren Eindruck bestätigt, dass die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur nicht mit – sondern nebenhergedacht wird. Bei den Herausforderungen, die Pflegeeinrichtungen momentan zu stemmen haben, nicht verwunderlich. Hier müssen die Einrichtungen dringend besser informiert und auch praktisch in der Umsetzung unterstützt werden.“
– Melanie Wendling, bvitg-Geschäftsführerin
Quelle: Zeitschrift Pflegewissenschaft – bvitg-Umfrage
Die Frist ist abgelaufen – was jetzt?
Der 1. Juli 2025 ist verstrichen. Die gesetzliche Pflicht zur TI-Anbindung nach §106b SGB XI gilt – unabhängig davon, ob Ihre Einrichtung vorbereitet ist oder nicht. Die gute Nachricht: Die gematik verhängt derzeit keine unmittelbaren Sanktionen. Die schlechte Nachricht: Die Konsequenzen einer fehlenden Anbindung werden mit jedem weiteren Monat gravierender.
Die entscheidenden Folgetermine stehen bereits fest:
| Stichtag | Konsequenz bei fehlender SMC-B |
|---|---|
| 1. Juli 2025 | TI-Anschlusspflicht in Kraft – Einrichtungen ohne SMC-B sind nicht TI-fähig |
| 1. Juli 2026 | Elektronische Verordnungen (eVO) für häusliche Krankenpflege werden verpflichtend – ohne SMC-B nicht nutzbar |
| 1. Dezember 2026 | Abrechnung von Pflegeleistungen ausschließlich über KIM – ohne SMC-B keine Abrechnung mehr möglich |
Fazit: Wer jetzt noch keine SMC-B-Karte beantragt hat, riskiert ab Dezember 2026 den vollständigen Verlust der Abrechnungsfähigkeit. Die Zeit, die bleibt, sollte für die geordnete Umsetzung genutzt werden – nicht für weiteres Abwarten.
Quelle: Dexter Health – Fristenübersicht
So beantragen Sie die SMC-B-Karte – Schritt für Schritt
Die Beantragung der SMC-B-Karte für Pflegeeinrichtungen erfolgt über den elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Der Prozess umfasst folgende Schritte:
- Registrierung im eGBR: Ihre Einrichtung muss im elektronischen Gesundheitsberuferegister erfasst sein. Dies erfolgt über das Serviceportal Ihres Bundeslandes oder zentral über das Serviceportal NRW (auch für Einrichtungen außerhalb NRWs nutzbar).
- Identitätsnachweis: Die Identifizierung kann über das PostIdent-Verfahren, per Video-Ident oder – bei Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion – bequem per eID-Funktion und NFC-fähigem Smartphone erfolgen.
- Antragstellung: Nach erfolgreicher Registrierung und Identifizierung beantragen Sie die SMC-B-Pflege bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust oder medisign).
- Kartenproduktion und -versand: Die Karte wird produziert und per Post an Ihre Einrichtung versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen.
- Freischaltung: Nach Erhalt muss die Karte innerhalb einer bestimmten Frist freigeschaltet werden. Eine nicht freigeschaltete SMC-B funktioniert nicht in der TI.
- Einrichtung im Konnektor/TI-Gateway: Die freigeschaltete Karte wird in Ihrem Konnektor oder TI-Gateway eingebunden und ist damit einsatzbereit.
Kosten: Die Verwaltungsgebühr für die SMC-B beträgt rund 40 €. Hinzu kommen die Kosten für den Konnektor/das TI-Gateway und das Kartenterminal. Diese Ausgaben werden über die monatliche TI-Pauschale (bis zu 207,20 €) refinanziert.
Quellen: Curenect – Beantragung SMC-B | D-Trust – SMC-B Bestellung | Kompetenzzentrum Pflege – Orientierungshilfe SMC-B (PDF)
Was kostet Sie das Zögern?
Die Rechnung ist einfach – und sie wird mit jedem Monat teurer:
- Verlust der TI-Pauschale: Ohne SMC-B und funktionsfähigen TI-Anschluss entfällt die monatliche Erstattung von bis zu 207,20 €. Auf ein Jahr gerechnet sind das fast 2.500 €, die Ihre Einrichtung unnötig selbst trägt.
- Keine Abrechnung ab Dezember 2026: Ohne KIM-Zugang – und der setzt die SMC-B voraus – können Sie ab dem 1. Dezember 2026 keine Pflegeleistungen mehr abrechnen. Das ist existenzbedrohend.
- Kein Zugriff auf die ePA: Die elektronische Patientenakte ist der zentrale Datenspeicher des Gesundheitswesens. Wer sie nicht nutzen kann, verliert den Anschluss an die digitale Versorgungskette.
- Wettbewerbsnachteil: Einrichtungen ohne TI-Anbindung wirken auf Kostenträger, einweisende Ärzte und Pflegebedürftige zunehmend rückständig. Der Imageschaden ist kaum zu beziffern.
Quelle: Dexter Health – Konsequenzen fehlender TI-Anbindung
Die Entwicklung: Von 33 % zu 82 % – aber die Lücke bleibt
Die gute Nachricht: Der Druck wirkt. Nach aktuelleren Zahlen der gematik (Stand Februar 2026) hatten zwischenzeitlich 82 % der Pflegeeinrichtungen eine SMC-B-Karte beantragt – das entspricht rund 25.830 Einrichtungen. Die reine Beantragungsquote hat sich also mehr als verdoppelt.
Doch der Schein trügt: Von diesen 25.830 Einrichtungen waren nur 17.671 (55 %) tatsächlich im TI-Verzeichnisdienst eingetragen – also für andere TI-Teilnehmer auffindbar. Und lediglich 11.218 Einrichtungen (35 %) verfügten über eine funktionsfähige KIM-Adresse für die sichere Kommunikation.
Die Kluft zwischen formaler Antragstellung und praktischer Nutzung bleibt also erheblich. Eine beantragte, aber nicht freigeschaltete oder nicht in die TI eingebundene SMC-B-Karte nützt niemandem. Die entscheidende Metrik ist nicht der Antrag – sondern die funktionsfähige Anbindung.
Quelle: Altenheim.net – 82 % haben SMC-B beantragt
Checkliste: Ist Ihre Einrichtung auf Kurs?
Beantworten Sie die folgenden Fragen ehrlich – sie zeigen Ihnen, wo Sie stehen:
- SMC-B-Karte beantragt? Ja / Nein – Wenn Nein: sofort handeln (siehe Schritt-für-Schritt-Anleitung oben).
- SMC-B-Karte erhalten und freigeschaltet? Ja / Nein – Eine nicht freigeschaltete Karte ist wertlos.
- Konnektor oder TI-Gateway installiert? Ja / Nein – Ohne Konnektor keine TI-Verbindung.
- E-Health-Kartenterminal vorhanden? Ja / Nein – Zum Einlesen der eGK Ihrer Pflegebedürftigen.
- KIM-Anbieter beauftragt und KIM-Adresse eingerichtet? Ja / Nein – Ab Dezember 2026 Pflicht für die Abrechnung.
- Pflegesoftware TI-kompatibel? Ja / Nein – Muss ePA, KIM, eMP und E-Rezept unterstützen.
- ECC-Verschlüsselungsstandard sichergestellt? Ja / Nein – Ab 2026 verpflichtend.
- TI-Pauschale beantragt? Ja / Nein – Bis zu 207,20 € monatlich nicht verschenken.
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen mit „Nein“ beantwortet haben: Handeln Sie jetzt. Jeder Monat Verzögerung kostet Sie Geld und bringt Sie dem Abrechnungsaus näher.
Fazit: Die SMC-B-Karte ist der Türöffner – ohne sie geht nichts
Die SMC-B-Karte ist mehr als eine Plastikkarte mit Chip. Sie ist der kryptografische Schlüssel, der Ihrer Pflegeeinrichtung den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt öffnet. Ohne sie bleiben Ihnen die elektronische Patientenakte, die sichere KIM-Kommunikation, die digitale Verordnung und – ab Dezember 2026 – die Abrechnung Ihrer Pflegeleistungen verschlossen.
Die Zahlen sind eindeutig: Nur ein Drittel der Einrichtungen war zum Fristablauf vorbereitet. Auch wenn die Beantragungsquote inzwischen gestiegen ist – die Lücke zwischen Antrag und funktionsfähiger Anbindung bleibt groß. Wer jetzt noch zögert, riskiert nicht nur finanzielle Nachteile, sondern den vollständigen Ausschluss aus dem digitalen Gesundheitswesen.
Die Beantragung der SMC-B ist der erste, unverzichtbare Schritt. Lassen Sie sich dabei unterstützen – von einem IT-Dienstleister, der die Pflegebranche kennt und den gesamten TI-Anbindungsprozess begleiten kann.
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